Auch Arbeitnehmer*innen können Anspruch auf AL II (Hartz 4) haben

Veröffentlicht von Enrico Bloch 19. Februar 2021


Über 60 % der Bevölkerung in Marzahn-Hellersdorf sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen. Mehr als 30 % davon haben ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen (MHNE) von unter 1.500 €. Zum MHNE zählen auch: Kinder-/Elterngeld, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt oder Renten.
Wer unter 1.500 € MHNE liegt, hat möglicherweise Anspruch auf AL II. Die Bundesagentur für Arbeit sagt dazu: „Wenn Sie trotz Einkommen und vorrangiger Leistungen hilfebedürftig sind, können Sie Ihr Einkommen zusätzlich mit Arbeitslosengeld II (Hartz 4) ergänzen.“
Mit dem Online Hartz IV Leistungsrechner 2021 kann vorab geprüft werden, ob es sich lohnt einen Antrag zu stellen.
Hier die links zum „Antrag auf Arbeitslosengeld II“ und die erforderliche „Anlage zur Einkommenserklärung“
Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden macht immer Sinn. In unserem Bezirk ist ver.di am stärksten vertreten. Erwerbstätige zahlen 1 Prozent des Bruttoverdienstes. Alle anderen je nach persönlicher Situation 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens oder 2,50 Euro im Monat.
Mitglieder werden in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und haben ein Anspruch auf Rechtsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen.
Telefonische Beratung z.B. zum Ausfüllen des Antrags auf AL II gibt es hier.
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